Nach der Bewältigung kommt die Prävention – Pandemieplanung für Landkreise und Kreisfreie Städte
Die aktuelle Situation rund um das Virus SARS-CoV-2 zeigt, dass eine Vorbereitung dezidierter Maßnahmen zur Verhinderung von Erregerausbreitung eine pandemische Wirkung eindämmen kann. Studien zeigen, dass jährlich ca. 5 neue Krankheiten entstehen, die den Menschen befallen können [1]. Welcher Anteil davon pandemisches oder epidemisches Potenzial hat, lässt sich zwar statistisch erheben jedoch nicht genau voraussagen. Dieser Umstand lässt die Aussage nicht zu, dass nach der nun herrschenden Pandemie in den kommenden Jahren kein neuer Erreger mit pandemischem Potenzial umlaufen könnte.
Damit heißt es nun umso mehr, die Erkenntnisse der derzeitigen Pandemie zu sammeln, aufzuarbeiten und in den richtigen Zusammenhang zu bringen und daraus allgemeine Maßnahmen für potenzielle, zukünftige Pandemien abzuleiten. Insbesondere die Landkreise und Kreisfreien Städte im Freistaat Sachsen sind durch §1 GVBI [2] die zuständigen Behörden im Sinne des Infektionsschutzgesetzes und erhalten so die Kompetenz und Pflicht die Ihnen auferlegten Aufgaben zu erfüllen. Nach Pandemieplan des Freistaat Sachsen [3] zählen dazu folgende Aufgaben:
a) Ermittlung,
b) Meldung/Übermittlung,
c) Überwachung/Beobachtung,
d) Isolierung/Quarantäne,
e) Berufs- und Tätigkeitsverbote,
f) Schließung von Einrichtungen aus epidemiologischen Gründen,
g) Verbot von Veranstaltungen,
h) Prophylaxe-Maßnahmen,
i) Information der Bevölkerung.
Diese Aufgaben können und sollten in entsprechenden Präventivplanungen vorbereitet werden und bei entsprechenden Indikationen als Maßnahmen nach pflichtgemäßem Ermessen umgesetzt werden.
Als zertifizierte Fachplaner der Gefahrenabwehr möchten wir Ihre Behörde dabei unterstützen die bisher gesammelten Erkenntnisse aufzuarbeiten und in eine allgemeine, präventive Pandemieplanung zu überführen. Dafür halten wir einen Musterhandlungsleitfaden „Pandemie“ vor und können bei Bedarf ebenso die Erstellung ihres individuellen Pandemieplanes unterstützen. Auch weitere, in einer Risikoanalyse betrachtete, potenziell überregionale Schadensereignisse können wir in einer Gefahrenabwehrplanung darstellen, sprechen Sie uns an! Bei Bedarf führen wir dafür Ihre Risikoanalyse durch.
[1] World Organisation for Animal Health; Jones, Kate E. et al: Global trends in emerging infectious diseases
[2] Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Regelung der Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz und für die Kostenerstattung für Impfungen und andere Maßnahmen der Prophylaxe (kurz: GVBI)
[3] Pandemieplan, Staatsministerium für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt, Freistaat Sachsen