kommunale gefahrenabwehr

Objektbezogene Einsatzpläne / Feuerwehreinsatzpläne

Die Erstellung von Feuerwehreinsatzplänen fällt nach landesrechtlichen Vorgaben in die Verantwortlichkeit der örtlichen Brandschutzbehörden. Fallen Betriebe oder bauliche Anlagen unter die Störfall-Verordnung, benutzen diese Gefahrstoffe nach Gefahrengruppe II oder III (nach FwDV 500) oder gibt es sonstige besondere Gefahren, wie z.B.:

  • Außergewöhnliche Ausdehnungen,
  • Viele hilfsbedürftige Personen,
  • Große Menschenansammlungen,
  • Schwer erkundbare Eigenschaften,
  • Objekte mit nicht ausreichender Löschwasserversorgung,

so muss ein Feuerwehreinsatzplan erstellt werden. Die Grundlage solcher Pläne sind Feuerwehrpläne (nach DIN 14095) der baulichen Anlagen, die durch das Landesbaurecht oder die Brandverhütungsschau der unteren Katastrophenschutzbehörde die Auflage haben, entsprechende Pläne zu erstellen und vorzulegen. Die Feuerwehrpläne nach DIN 14095 werden dann durch einsatztaktische Maßnahmen und Festlegungen untersetzt sowie durch die DIN 14011 – „Begriffe im Feuerwehrwesen“ unterlegt.

Wir erarbeiten nach enger Absprache mit Ihnen Feuerwehreinsatzpläne für ihre Sonderobjekte, individuell auf Ihre Gemeindefeuerwehr angepasst. Sprechen Sie uns an!

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