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Vorbeugender Brandschutz

Sicherheit ist planbar!

Gemäß der Grundanforderungen der Landesbauordnungen sind Gebäude so zu planen, zu errichten, zu nutzen und instand zu halten, dass wirksame Rettungs- und Löschmaßnahmen möglich sind und ein Schadenfeuer sich nur innerhalb definierter Grenzen räumlich ausbreiten kann. Dabei kommen dem Abschottungsprinzip sowie der sicheren Ausbildung der horizontalen und vertikalen Rettungswege eine besondere Bedeutung in der Planungsphase zu. In der weiteren Planung bis zur Fertigstellung spielt insbesondere die fachgerechte Ausführung entsprechend der jeweiligen Brandschutzanforderungen eine wesentliche Rolle.

Eine Brandentstehung kann jedoch trotz sorgfältiger Planung und Bauüberwachung nie ausgeschlossen werden – häufig liegen Brände in subjektivem Fehlverhalten von Personen oder in technischem Versagen begründet. Dies zeigt die besondere Bedeutung des vorbeugenden Brandschutzes in dessen Dreiklang von baulichem, technischem und organisatorischem Brandschutz.

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