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Erstellung von Brandschutznachweisen für Regelbauten sowie (schutzzielorientierten) Brandschutzkonzepten für ungeregelte Bauten und Sonderbauten

Für die Errichtung eines Gebäudes, bzw. für An- und Umbauten sowie Nutzungsänderungen von Gebäuden ist im bauordnungsrechtlichen Genehmigungsverfahren der Nachweis zu erbringen, dass die brandschutztechnischen Mindestanforderungen erfüllt werden (Infrastruktur, bauliche Hülle, trennende und raumabschließende Bauteile, Flucht- und Rettungswege sowie haustechnische Anlagen). Diese finden sich im Brandschutznachweis wieder.

Sofern für Gebäude nicht regelmäßig ein solcher mit einschlägigem Baurecht konformer Nachweis erbracht werden kann, ist dieser in Form eines Brandschutzkonzeptes zu erstellen. Für Gebäude besonderer Nutzung sind alle Maßnahmen, die zur Verhinderung der Brandentstehung sowie Brand- und Rauchausbreitung beitragen bzw. das Schadensausmaß auf ein vertretbares Maß reduzieren, im Kontext aus baulichem, anlagentechnischem und organisatorischem Brandschutz zu erarbeiten.

SiKonA berät Sie in Fragen des vorbeugenden Brandschutzes, erstellt für Sie eine Risikoanalyse und leitet daraus die Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes ab.

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