Externe Notfallpläne
Betriebe, die unter den Maßgaben der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) arbeiten, bergen aufgrund der Mengen und Gefährlichkeit der verwendeten Gefahrstoffe ein erhebliches Schadenspotenzial, welches bei dessen Entfaltung die Sicherheit und Ordnung Ihrer Gebietskörperschaft gefährden kann. Die Brand- bzw. Katastrophenschutzgesetze der meisten Bundesländer benennen deshalb die untere Katastrophenschutzbehörde als Verantwortliche zur Erstellung von externen Notfallplänen für solche Betriebe. Dabei kommen der Begrenzung möglicher Schäden sowie dem Schutz der Gesundheit, der Umwelt sowie von Sachwerten besondere Bedeutung zu. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung von externen Notfallplänen mit maßgeschneiderten Lösungen, die auf Ihre Landesgesetzgebung sowie die Alarm- und Gefahrenabwehrpläne der betreffenden Betriebe angepasst sind. Wir nutzen dabei unser Netzwerk und unsere Erfahrung in der Erstellung betrieblicher Alarm- und Gefahrenabwehrpläne sowie von Feuerwehreinsatzplänen und von Planungen für den Bevölkerungs- und Katastrophenschutz.