Brandschutztechnische Stellungnahmen / Gutachten des brandschutztechnischen Bestandes
Gebäude, für die keine Brandschutzkonzepte vorliegen und die insbesondere als Arbeitsstätten genutzt werden, müssen sicher nutzbar sein. Es empfiehlt sich daher, eine Erfassung der vorhandenen Bestandssituation vorzunehmen und brandschutztechnische Mängel zu analysieren – ein mögliches Anpassungsverlangen ist unter Abwägung der vorhandenen Risiken zu bewerten. Je nach Anlass und Zweck der Erstellung empfiehlt es sich, eine behördliche Abstimmung vorzunehmen.
Bestandsschutz ist nicht gleich Bestandsschutz: sofern die Aussage oder Annahme getroffen wird, ein Gebäude stünde unter Bestandsschutz, sollte aus Gründen der Rechtssicherheit eine Prüfung auf den tatsächlich formal-rechtlichen Bestandsschutz erfolgen (Unterlagenrecherche, Durchsicht der Bauakte, ggf. auch im Bau-/ Stadtarchiv).
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