Objektbezogene Einsatzpläne
Auch Betriebe, die nicht der Gesetzgebung für externe Notfallpläne unterliegen, können aufgrund ihrer Beschaffenheit, Größe, Lage oder Nutzungsart die Gefahr bergen, dass die Ressourcen der örtlichen Feuerwehr, auch mit Berücksichtigung der Nachbarschaftshilfe, nicht ausreichen, um eine effiziente Gefahrenabwehr zu gewährleisten. Überörtliche Einsatzpläne für entsprechende Objekte geben Ihnen die Möglichkeit, personelle und materielle Ressourcen der Gemeinden und Ihres Landkreises / Ihrer kreisfreien Stadt koordiniert und zielgerichtet zum Einsatz zu bringen. Gleichzeitig sind die Pläne darauf ausgerichtet, den Grundschutz der Gemeinden während der Einsatzlage weiterhin sicherzustellen.