
Überörtliche Gefahrenabwehrplanung
Die gemeindeübergreifende, überörtliche Gefahrenabwehrplanung kann sowohl anhand von potenziellen Schadensereignissen, die in Ihrer Gebietskörperschaft wirken können, festgemacht werden, als auch an Objekten, die sich aus Ihrer Risikoanalyse als besonders gefährdet oder gefährdend herausstellen. Weiterhin können bei Objekten bestimmter Art und Nutzung externe Notfallpläne von Seiten der Gesetzgeber gefordert sein. Die strategische und ganzheitliche Planung der zur Katastrophenabwehr vorhandenen Ressourcen kann in einer Katastrophenschutzplanung umgesetzt werden.