Kommunales Gefahrenabwehrmanagement auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte
Die Landkreise und kreisfreien Städte stellen hinsichtlich der öffentlichen Strukturen der Gefahrenabwehr eine der wichtigsten Schnittstellen dar und haben die Steuerungs- und Bündelungsfunktion hinsichtlich der Gefahrenabwehrkonzeptionen der Gemeinden. Ihrer Behörde obliegt in der Regel die sachliche Zuständigkeit für die überörtliche Planung der Einheiten des Brand- und Katastrophenschutzes sowie die Sicherstellung der bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung. Dabei kommt der Unterstützung der örtlichen Brandschutzbehörden sowie die Koordination dieser bei überörtlichen Einsatzlagen besondere Bedeutung zu. Auch die Koordinierung anderer örtlicher Behörden sowie örtlicher und überörtlicher Akteure in großflächigen und/oder langanhaltenden Ereignissen von besonderer Art fallen in Ihren Verantwortungsbereich. Dafür unterstützen wir Sie bei der Erstellung von ganzheitlichen, auf Ihre Gebietskörperschaft angepassten Konzepten, die es Ihnen ermöglichen Ihre Ressourcen überörtlich und effizient zur schnellen Gefahrenabwehr einzusetzen.